Vorteile des PV-Leasing

  1. Kein Eigenkapital bei entsprechend guter Bonität und Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage. Getragen werden die Leasingraten durch die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung (= "pay as you earn"–Effekt). Sie benötigen keine – wie so oft geforderten – Eigenmittel, Ihre Liquidität wird geschont und Ihre Bonität bleibt erhalten.
  2. Keine Grundschuldeintragung notwendig – es wird lediglich die Eintragung einer erstrangigen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in Abt. II und ohne Vorlasten in Abt. III Grunddienstbarkeit benötigt.
  3. Als Sicherheit reichen gewöhnlich die PV-Anlage und die Abtretungserklärung der Einspeisevergütung zur Finanzierung aus.
  4. Leasing kann steuerlich vorteilhaft sein.
  5. Gleichbleibende Raten über die komplette Leasinglaufzeit – evtl. Ratenänderung durch Zinsanpassungen nach 10 Jahren.
  6. Individuelle Leasing-Finanzierung auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst. Massgeschneiderte Lösungen schaffen den notwendigen Handlungsspielraum – für Sie.
  7. Die Bilanzierung der PV-Anlage erfolgt beim Leasinggeber. Es erfolgt damit keine Bilanzverlängerung bei Ihnen, da Sie eine bilanzneutrale Finanzierung erhalten.
  8. Abschluss eines kompletten Versicherungspakets mit umfangreichem Rundumschutz möglich. Durch einen Rahmenvertrag mit einer der größten deutschen Versicherungsgesellschaft kommen Sie in den Genuss einer günstigen Versicherungsprämie.

Wer profitiert:

Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler, Landwirte

  • Sicherung eines Zusatzeinkommens oder eines Rentenbeitrages für die Zukunft, hohe sichere Renditechance
  • Keine Ausweitung des Kreditengagements bei der Hausbank. Liquidität und Bonität bleiben erhalten
  • Bilanzneutrale Finanzierung, dadurch gleichbleibendes Rating (sog. Basel II, bzw. III)
  • Konstant kalkulierbare Kosten führen zu Planungssicherheit und Transparenz

Gemeinden/Kommunen

  • Schaffung eines weiteren Einkommens und damit Entlastung des kommunalen Haushaltes
  • Einfachere Genehmigungsmöglichkeiten bei der kommunalen Aufsichtsbehörde
  • Positive Zinseffekte: Die Mehrwertsteuer muss nicht vorfinanziert werden
  • Keine Belastung des kommunalen Haushaltes (insbes. Im Rahmen der neu eingeführten doppelten Buchführung)
  • Imagegewinn durch Vorreiterrolle in Gemeinden/Kommunen

Alle oben genannten Zielgruppen

  • die über geeignete Dachflächen (über ca. 1.000 qm) verfügen
  • die "pay as you earn"–Effekte nutzen wollen (d.h. Finanzierung der PV-Anlage erfolgt durch die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung) um Zusatzeinkommen generieren zu können